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Dienstag, 2. März 2010

Vorratsdatenspeicherung wieder vom Tisch

Auf Karlsruhe ist Verlass: Jede größere dummdreiste Idee aus Berlin wird vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Heute morgen nun auch endlich die lästige Vorratsdatenspeicherung.


Datenschützer und aufrechte Bürger haben es natürlich immer gewusst: Die massenhafte Datensammlung ist komplett verfassungswidrig. Zumindest in der aktuellen handwerklich kruden Umsetzung. Nach drei Jahren Streitereien geben die obersten Richter der Republik damit den Gegner des Gesetzes Recht: Es ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre und würde die heilige Unschuldsvermutung unserer Verfassung aushebeln.
Mit aufwendigen Studien wurde im Verfahren belegt, dass die Datenspeicherung viele Menschen in ihrem Kommunikationsverhalten beeinflusst. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten sahen Probleme auf sich zukommen. Vielen Internet-Providern war die Maßnahme ebenfalls ein Dorn im Auge, verursachte sie doch erhebliche Arbeit und Kosten. Und neue Pfründe für Datendiebe.

Die Verfassungsrichter zeigten sich skeptisch angesichts des ewigen Totschlagarguments, damit ja nur Terroristen und Kinderschänder jagen zu wollen. Urteil: Die entsprechenden Gesetze wurden voll inhaltlich für ungültig erklärt. Eine sofortige Löschung der bereits gesammelten Daten wurde angeordnet. Für eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof bestehe kein Anlass, warnten die Richter. Die EU-Richtlinie aus Brüssel könne man in Zukunft nur umsetzen, wenn Berlin es nochmal mit einem völlig neuen Gesetzesentwurf versucht. Jener dürfte den Zugriff auf gesammelte Daten nur bei schweren Straftaten erlauben. Jeder Zugriff müsse protokolliert und transparent nachvollziehbar sein. Das sei beim bisherigen (abgeschmetterten) Gesetz natürlich nicht der Fall. (Quelle: TheInquirer.de)

Dienstag, 02 März 2010 14:44